Die Kosten für den Tierarzt Hausbesuch regelt die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in Position 40 ff.
Nicht geregelt ist, ob ein Tierarzt, eine Tierärztin einen Hausbesuch bei Haustieren vornehmen wird. Diese Entscheidung ist jeweils dem Veterinär überlassen – es gibt dazu keine Verpflichtung.
Grundleistung gemäß Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Im Rahmen der Grundleistungen führt die GOT die Positionen
- Hausbesuch, außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren (40)
- Vergütung für notwendige Hilfskräfte bei Hausbesuchen, sofern der Tierhalter die notwendige Hilfeleistung nicht stellen kann, je angefangene 15 Minuten Anwesenheit u. Fahrtzeit (41)
Als zusätzliche Gebühren-Positionen auf. D.h. zu den Behandlungs- und Arzneimittelkosten werden Kosten für den Hausbesuch und ggf. weiteres für die Tierbehandlung notwendiges Personal in Rechnung gestellt.
Kosten für Tierarzt Hausbesuch
Im günstigsten Fall, d.h. wenn die Behandlung während der regulären Arbeitszeit des Tierarztes erfolgt und keine besonderen Schwierigkeiten bei der Behandlung zu berücksichtigen sind, erfolgt die Berechnung zum 1-fachen Satz der Gebührenordnung (Pos. 40) und kostet: 34,50 Euro
Für die Berechnung der Hilfsperson sieht die Gebührenordnung gemäß Position 41 eine Vergütung zum 1-fachen Satz von 17,25 Euro je 15 Minuten vor.
Außerhalb der regulären Arbeitszeiten, sowie an Sonn- und Feiertagen sieht die GOT automatisch eine Berechnung des 2-fachen Gebührensatzes vor (69 Euro / 34,50 Euro).
Prinzipiell kann der Tierarzt auch aus der Schwere der Behandlung oder den Umständen eine Erhöhung der Vergütung bis zum maximal 3-fachen oder in Ausnahmefällen auch 4-fachen Satz der Gebührenordnung ableiten.
Tierarzt Hausbesuch – Auszug aus der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

Weitere Informationen zur Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) sowie den Hinweis auf den Download finden Sie hier: Wie berechnen sich Tierarztkosten?