Die Tierarztkosten – oder die Kosten für Veterinär- u.a. Dienstleistungen für Haustiere – wie diese Leistungen ebenfalls bezeichnet werden, richten sich seit November 2022 nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT, Verordnung vom 15.08.2022).
Dort finden sich aufgeschlüsselt nach einzelnen Tätigkeiten jeweils ein Preis für z.B. Grundleistungen, Besonderen Leistungen, Sonstigen Untersuchungen, physikalische Diagnostik, Bestandsbestreuung, Schutzimpfungen sowie einige Fallbeispiele, die die Berechnung für Ärzte wie auch Tierbesitzer nachvollziehbarer machen sollen.
1-facher bis maximal 4-facher Satz für Tierbehandlung
Die GOT weist für die Tierbehandlungen jeweils einen 1-fachen bis 3-fachen Berechnungssatz aus, der abhängig von Zeitaufwand und Schwierigkeit der Behandlung individuell durch den Tierarzt / Tierärztin berechnet werden kann.
Als Gebühren für tierärztlichen Notdienst können bis zu dem 4-fachen, müssen mindestens das 2-fachen der Gebühr berechnet werden. Dem Notdienst sind alle Leistungen zuzurechnen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag durch einen Tierarzt erbracht werden.

Zusätzliche Tierarzt-Kosten
Zusätzlich zu den in der GOT veröffentlichten Gebühren, fallen häufig Kosten für Arzneimittel, Verbrauchsmaterialien und Laboruntersuchungen an. Die behandelnden Tierärzte oder Tier-Kliniken dürfen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien nicht ohne Berechnung abgeben und müssen diese auf der Rechnung extra ausweisen.
Verbot von Doppelbewertungen
Leistungen, die im Rahmen der Tierbehandlung durch den Tierarzt vorgenommen werden, dürfen nicht doppelt in Rechnung gestellt werden. D.h. ist eine pauschale Gebühr für eine Behandlung in der GOT vorgesehen, dürfen nicht zusätzliche einzelne Bestandteile der Behandlung als Einzelpositionen (extra) abgerechnet werden. Die Prüfung der Tierarzt-Rechnung ist für Tierhalter bei komplexeren Behandlungen ohne veterinärmedizinisches Wissen kaum möglich, da die GOT z.B. keine Leistungsbeschreibungen für Operationen enthält und eine mehrfache Berechnung identischer Behandlungsvorgänge ohne entsprechendes Wissen kaum möglich ist.
Fallbeispiel aus der GOT
Hund Blutiger Durchfall / Vergiftungsverdacht jeweils 1-facher Gebühren-Satz.
Quelle / Berechnungsbeispiel: Bundestierärztekammer e. V. / Dechra

Teil A: Grundleistungen | ||
16 | Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen | 23,62 € |
643 | Eingehende Untersuchung einzelner Organe; Herz | 15,39 € |
434 | Eingehende Untersuchung einzelner Organe; Abdomen | 17,25 € |
Teil B: Besondere Leistungen | ||
225 | Venenkatheter peripher einlegen | 14,62 € |
234 | Infusion, per Schwerkraft | 42,00 € |
235 | alternativ: Infusion, per Infusiomat | 70,92 € |
Teil C: Organsysteme | ||
617 | Blutprobenentnahme venös | 10,26 € |
608 | Aufbereitung von Blutproben, z.B. Zentrifugation, Abpipettieren, Ausstrich | 27,10 € |
615 | Blutuntersuchung, Hämatokrit | 8,21 € |
616 | Blutuntersuchung, Erythrozytenzählung | 7,18 € |
618 | alternativ: großes Blutbild, maschinell | 23,52 € |
143 | Auswertung der Laborwerte | 25,00 € |
§ 7/§ 9 | Entgelt für angewandte und abgegebene Arzneimittel | € |
§ 7 | Entgelt für Verbrauchsmaterialien (z.B. Venenkatheter, Infusionsbesteck, Labormaterial, Fixierung für Dauerkatheter, ggf. Barauslagen) | € |
§ 7 | Barauslagen | € |
ggf. Wegegeld und Hausbesuchsgebühr | € | |
Zwischensumme zzgl. Umsatzsteuer | € |