
Herkunft Kaukasischer Owtscharka
Diesen Kaukasischen Hirtenhund gibt es seit mehr als 600 Jahren. Er lebt in dem Bereich zwischen dem Schwarzen Meer und dem Kaspischen Meer und die Grenzen der Region gehen an den Iran und die Türkei. Er wird von der FCI unter der Nr. 328 als eigenständige Rasse anerkannt.
Kaukasischer Owtscharka Größe
Der Rüde erreicht eine Größe von 65 cm, manche Tiere können aber auch 90 cm groß werden. Die Hündin wird ca. 62 cm groß.
Aussehen
Das Haar ist grob und schlicht mit einem helleren Unterhaar. Das Fell gibt es in den Farben grau, rost, strohgelb, erdfarben, weiß, manchmal gescheckt und getüpfelt, aber auch in verschiedenen Tönungen. Es gibt drei Varianten des Fells langhaarig mit Befederung, kurzhaarig ohne Befederung und mit längerem Haar ohne Befederung.
Wesen
Er ist ein robuster, widerstandsfähiger Hund, der die Herde vor Bären, Wölfen und vor Dieben schützt. Er ist furchtlos, zuverlässig und unbestechlich. Er braucht freien Auslauf und wenn möglich ein Grundstück, das er bewachen kann. Als Jagdhund ist er nicht geeignet, aber als Familienhund wird er sehr geschätzt.
Ist der Kaukasische Owtscharka ein Familienhund?
Nein. Der Kaukasische Owtscharka ist in erster Linie ein Herdenschutzhund und wurde ursprünglich zum Schutz von Viehherden vor Raubtieren gezüchtet. Er zeichnet sich durch Selbstständigkeit, Wachsamkeit und ein stark ausgeprägtes Schutzverhalten aus.
Diese Eigenschaften machen ihn zu einem anspruchsvollen Hund, der klare Führung und viel Erfahrung in der Hundehaltung erfordert. In einer Familie kann er unter bestimmten Voraussetzungen leben, vor allem, wenn er früh sozialisiert und konsequent erzogen wurde.
Allerdings ist er kein klassischer Familienhund im Sinne eines leicht integrierbaren Begleiters für alle Altersgruppen. Für Haushalte mit kleinen Kindern oder unerfahrene Hundehalter ist diese Rasse eher ungeeignet.
Sind Owtscharka in Deutschland erlaubt?
Grundsätzlich ist der Kaukasische Owtscharka in Deutschland erlaubt, jedoch unterliegt er in einigen Bundesländern bestimmten Einschränkungen. Je nach Landesgesetzgebung kann er als „gefährlicher Hund“ eingestuft werden, was Halteauflagen wie einen Wesenstest, Sachkundenachweis, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie eine besondere Haftpflichtversicherung nach sich ziehen kann.
In Bundesländern wie Bayern, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen wird der Owtscharka in der Regel streng geprüft. Eine Haltung ist dort nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden möglich. Vor der Anschaffung sollte man sich daher unbedingt über die jeweilige Rechtslage im Wohnort informieren. Zudem wird empfohlen, den Hund nur mit fundierten Kenntnissen in Haltung und Erziehung großer, ursprünglicher Rassen zu führen.