
Ein Wesenstest bei Hunden ist eine standardisierte Verhaltensüberprüfung, bei der das soziale Verhalten, die Nervenstärke, das Aggressionspotenzial, die Umweltsicherheit und die Reizreaktionen eines Hundes getestet und beurteilt werden.
Ziel ist es, festzustellen, wie ausgeglichen, zuverlässig und alltagstauglich ein Hund ist – und ob eine Gefahr für die Öffentlichkeit oder andere Hunde besteht.
Was wird im Rahmen des Wesenstests geprüft?
- Je nach Bundesland oder Zweck des Tests (z. B. Zucht, Leinenbefreiung, Gefahrenhundeverordnung) können folgende Bereiche bewertet werden:
- Sozialverhalten gegenüber Menschen (auch Kindern) und anderen Hunden
- Reaktion auf Stresssituationen (z. B. Lärm, Bedrängung, schnelle Bewegungen)
- Gehorsam und Führigkeit (z. B. Rückruf, Leinenführigkeit)
- Aggressionsverhalten und Konfliktlösungsstrategien
- Umweltsicherheit (z. B. Verhalten im Straßenverkehr, bei lauten Geräuschen)
- Spielverhalten und Bindung zum Halter
Für wen ist ein Wesenstest Pflicht?
- Ein Wesenstest kann in folgenden Fällen erforderlich sein:
- Bei Hunden, die laut Hundeverordnung eines Bundeslandes als gefährlich eingestuft werden oder bestimmten Rassen angehören (z. B. American Staffordshire Terrier, Rottweiler etc.)
- Nach einem auffälligen Vorfall (z. B. Beißattacke oder aggressivem Verhalten)
- In manchen Fällen für die Zuchtzulassung
- Bei Anträgen auf Maulkorbbefreiung oder Leinenbefreiung
Wie bereitet man den Hund auf den Wesenstest vor?
Zur Vorbereitung sollte der Hund möglichst viele Alltagssituationen kennenlernen – etwa Begegnungen mit fremden Menschen, Hunden, lauten Geräuschen und ungewohnten Reizen.
Gehorsamstraining (wie Rückruf und Leinenführigkeit, auch Obedience kann helfen) sowie eine stabile Bindung zum Halter sind ebenfalls wichtig. Regelmäßige Spaziergänge in unterschiedlichen Umgebungen helfen, Umweltsicherheit zu fördern.
Hundeschulen bieten gezieltes Training zur Vorbereitung auf den Wesenstest an. Wichtig ist, den Hund nicht zu überfordern und positiv zu bestärken. Eine ruhige, souveräne Führung durch den Halter ist entscheidend.
Wer nimmt den Wesenstest ab?
Der Wesenstest wird von speziell geschulten Sachverständigen oder Tierärzten mit behördlicher Anerkennung abgenommen. Diese Prüfer arbeiten häufig im Auftrag des zuständigen Veterinäramts oder Ordnungsamts.
In einigen Bundesländern erfolgt die Prüfung durch speziell autorisierte Hundetrainer. Alle Prüfer müssen objektiv und fachkundig beurteilen können, ob das Verhalten des Hundes eine Gefahr darstellen könnte. Die Auswahl des Prüfers wird meist durch die Behörde oder auf deren Empfehlung getroffen. Der Halter erhält vorab Informationen zu Ort, Zeit und Ablauf.
Wo findet ein Wesenstest statt?
Ein Wesenstest findet in der Regel auf einem Hundeplatz, in einem eingezäunten Gelände oder an einem öffentlichen Ort statt. Der Testort wird so gewählt, dass typische Alltagssituationen simuliert werden können, z. B. mit Passanten, Fahrrädern oder lauten Geräuschen.
Teilweise wird auch ein städtisches Umfeld mit einbezogen, um die Umweltverträglichkeit des Hundes zu prüfen. Die genaue Örtlichkeit wird vom zuständigen Amt oder dem Prüfer festgelegt. Wichtig ist, dass die Prüfung unter kontrollierten, aber realistischen Bedingungen erfolgt.
Was passiert, wenn der Hund den Wesenstest nicht besteht?
Besteht der Hund den Wesenstest nicht, können je nach Gefährdungspotenzial bestimmte Auflagen verhängt werden, etwa Maulkorb- oder Leinenpflicht.
In schwerwiegenden Fällen kann das Halten des Hundes eingeschränkt oder sogar untersagt werden. Der Halter erhält in jedem Fall einen schriftlichen Bescheid mit der Begründung der Entscheidung. Eine Wiederholung des Tests ist in vielen Fällen nach einer Trainingsphase möglich.
Der Hund sollte dann gezielt mit professioneller Unterstützung auf die Nachprüfung vorbereitet werden. Ziel ist es stets, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
Welche Deutschen Bundesländer haben Vorschriften für den Wesenstest?
Die Vorschriften für den Wesenstest von Hunden sind Ländersache, d.h. jedes Bundesland kann eigene Regelungen zum Umgang mit Hunden bzw. bestimmten Hunderasse erlassen und deren Einhaltung mit eigenen Sachverständigen prüfen.
Bundesländer mit speziellen Vorschriften
- Baden-Württemberg: Für bestimmte Rassen (z. B. American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier) ist ein Wesenstest verpflichtend, um die vermutete Gefährlichkeit zu widerlegen.
- Bayern: Unterscheidung zwischen Kategorie-1-Hunden (generell als gefährlich eingestuft) und Kategorie-2-Hunden (Gefährlichkeit muss durch einen Wesenstest widerlegt werden).
- Hessen: Der Wesenstest muss alle vier Jahre wiederholt werden.
- Nordrhein-Westfalen: Die Verhaltensprüfung soll nur mit solchen Hunden durchgeführt werden, wenn der/die HalterIn über eine Sachkundebescheinigung verfügt. Es sind keine Hunderasse für die Prüfung definiert.
- Saarland: Für einige Rassen wie American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier ist ein Wesenstest erforderlich, um die Gefährlichkeitsvermutung zu widerlegen.
- Sachsen: Auch hier gibt es keine Kategorien, aber bestimmte Rassen unterliegen einer gesetzlichen Gefährlichkeitsvermutung, die durch einen Wesenstest überprüft werden kann.
- Sachsen-Anhalt: Für Hunde der Rasseliste (z. B. Pit Bull Terrier und Staffordshire Bullterrier) ist ein Wesenstest verpflichtend.
Bundesländer ohne Rasselisten
In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es keine Listen gefährlicher Hunde. Daher sind Hundehalter dort nicht pauschal verpflichtet, einen Wesenstest für bestimmte Rassen abzulegen.